Platzregeln 2024

Golf Club Mahlow

1)
Aus wird festgelegt durch den gelben Elektrozaun, die weißen Pfähle an Loch 9/18 hinter dem Grün und die Verlängerung links und rechts der Clubhauswand. (Regel 18.2)

2)
Liegt der Ball eines Spielers in einer Penalty Area, einschließlich, wenn es bekannt oder so gut wie sicher ist, dass er in der Penalty Area liegt, obwohl er nicht gefunden wurde, darf der Spieler jeweils mit einem Strafschlag Erleichterung nach einer der Möglichkeiten nach Regel 17.1d in Anspruch nehmen.

3)
Liegt der Ball eines Spielers auf dem Platz und innerhalb einer Schlägerlänge vom Elektro-Auszaun, darf er straflose Erleichterung nach Regel 16.1 von einer Schlägerlänge in Anspruch nehmen. Bezugspunkt ist der nächste Punkt der vollständigen Erleichterung.

4)
Der mit roten Pfählen und grünen Köpfen gekennzeichnete Bereich ist eine Spielverbotszone mit Betretungsverbot, die als ungewöhnliche Platzverhältnisse zu behandeln ist. Bei Betreten kann ein Tagesplatzverbot erteilt werden. Bei Behinderung durch die Spielverbotszone darf Erleichterung nach Regel 16.1f in Anspruch genommen werden. Jeglicher Teil einer Pflanze, die über die Grenze der Spielverbotszone herausragt, ist kein Teil der Spielverbotszone.

5)
Ist es bekannt oder so gut wie sicher, dass der Ball eines Spielers die Oberleitung während des Spiels getroffen hat, muss der Spieler den Schlag wiederholen, indem er den ursprünglichen oder einen anderen Ball von der Stelle spielt, wo dieser Schlag gemacht wurde (Regel 14.6). Wiederholt der Spieler den Schlag, aber macht dies vom falschen Ort, zieht er sich die Grundstrafe nach Regel 14.7 zu.

6)
Boden in Ausbesserung ist jede von einer weißen Linie eingekreiste Fläche und/oder durch blaue Markierungen gekennzeichnet.

7)
Boden in Ausbesserung ist jedes falsche Abschlaggebäude inkl. Abschlag (komplett kurz gemähte Abschlagfläche). Der Spieler muss straflose Erleichterung vom falschen Abschlaggebäude nach Regel 16.1 von einer Schlägerlänge in Anspruch nehmen. Bezugspunkt ist der nächste Punkt der vollständigen Erleichterung.

8)
Alle Pfähle und die Gliederkette am linken Rand der Spielbahn 4/13, rechts des Grüns der Bahn 4/13 werden als unbewegliche Hemmnisse behandelt, von denen Erleichterung nach Regel 16.1 gewährt wird. Es darf keine Erleichterung nach Regel 15.2 (bewegliche Hemmnisse) in Anspruch genommen werden.

9)
Alle Wege und Pfade auf dem Platz werden, auch wenn sie keine künstliche Oberfläche haben, als unbewegliche Hemmnisse behandelt, von denen straflose Erleichterung nach Regel 16.1 gewährt wird.

10)
Probeschläge mit Bodenberührungen oder Herausschlagen von Divots auf den Abschlagflächen sind verboten.

11)
Richtlinien für das Verhalten von Spielern:
Rücksicht auf andere zu nehmen z.B. indem sie zügig spielen, das Spiel anderer nicht stören. Den Golfplatz zu schonen z.B. Divots zurücklegen und festtreten, Bunker einebnen, Pitchmarken ausbessern.

Entfernungsmarkierungen gelten bis Grün-Anfang (2 Ringe = 150m, 1 Ring = 100m)

Strafe für Verstoß gegen die Platzregeln:
Lochspiel = Lochverlust, Zählspiel = 2 Strafschläge (Grundstrafe)

Strafe für Verstoß gegen die Verhaltensrichtlinien:
Verstoß: mündliche Verwarnung, 2. Verstoß: Grundstrafe, 3. Verstoß: Disqualifikation.

Die Spielleitung kann diese Platzregeln aufgrund aktueller Gegebenheiten ändern oder ergänzen.

Stand März 2024 – Änderungen vorbehalten .