Die Golfanlagen müssen gewährleisten, dass es trotz des Spielbetriebs an keinem Ort zu Ansammlung von Gruppen kommt, wie etwa auf dem Parkplatz oder am ersten Abschlag. „Die Betreiber und Clubs stehen in der Verantwortung“. Sollten Ordnungsamt oder Polizei Verstöße gegen die geltenden Auflagen feststellen, riskierten nicht nur Clubs und Betreiber Bußgelder, sondern auch die Golferinnen und Golfer, die die Regeln missachten.